Von: Li
Besuch beim Arbeitsgericht
Mediengestalter und Screendesigner besuchen das Arbeitsgericht
Im Kontext des Themas „individuelles Arbeitsrecht“ im zweiten Block der dualen Ausbildung zum Mediengestalter, bzw. im ersten Halbjahr der Berufsfachschule Screendesign besuchten insgesamt, an zwei Terminen, sechs Klassen das Arbeitsgericht Hamburg. Die insgesamt ca. 130 Schülerinnen und Schüler konnten sich im Zeitraum zwischen 9 Uhr und 11:00 Uhr mehrere Güteverhandlungen anschauen.
Güteverhandlungen sind Schlichtungsversuche, einberufen von den zuständigen Richtern, um noch vor einer tatsächlichen Verhandlung eine gütliche Einigung zu erreichen. Die Positionen werden verdeutlicht, Kompromisse vorgeschlagen und ausgelotet, um Kosten und Zeit zu sparen.
So konnten die Schüler verschiedenste Missverständnisse oder Fehler im Vorfeld von Kündigungen sehen, Korrekturverfahren im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen oder Diskussionen über Urlaubs- und Pausenansprüche verfolgen. Die vorher vermittelten Kenntnisse über gesetzliche, soziale und technische Arbeitsschutzvorschriften wurden in der „Praxis“ begutachtet. Als besonders wertvoll wurde von den Schülern bewertet, dass man ein Gefühl für seine Rechte, seine Chancen in der Durchsetzung und für die Kosten der Durchsetzung bekommt.
Als Lehrer bewerte ich diesen Besuch als äußerst wichtig. Die Durchsetzung seiner Rechte, insbesondere als Arbeitnehmer, sind ein wichtiger Bestandteil des Selbstbewusstseins. Nur mit solchen Kenntnissen können Arbeitnehmer in Augenhöhe mit den Arbeitgebern argumentieren und verhandeln.



